Allgemeine Geschäftsbedingungen & Benutzungsvorschriften

Es gelten die Geschäftsbedingungen gemäß dem Mietvertrag, den der Mieter nach Abschluss jeder Buchung per E-Mail erhält.
Wichtige Parameter sind hier kurz aufgeführt.


Zahlungsart
Als Zahlungsart ist nur der Lastschrifteinzug möglich. Der von Ihnen bestätigte Preis der Buchung wird von dem im Profil angegebenen Konto binnen 4 Wochen nach Buchung oder Nutzung eingezogen.

Stornierung durch den Mieter
Eine Stornierung durch den Mieter ist jederzeit möglich. Bei Verhinderung des Mieters wird zunächst versucht einvernehmlich einen Ersatztermin zu finden. Gelingt dies nicht, berechnet der Vermieter folgende Stornierungsgebühren vom vereinbarten Mietpreis:
     25% bis zu 21 Tagen vor Mietbeginn
     50% bis zu 14 Tagen vor Mietbeginn
     100% innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn

Stornierung durch den Vermieter
Der Vermieter behält sich vor, Buchungen bis zu 14 Tage vor dem Nutzungstermin einseitig zu kündigen. Wird kein Ersatztermin gefunden, wird der Mietvertrag ohne Stornierungsgebühren aufgehoben; ein bereits bezahlter Mietpreis wird vollumfänglich zurückerstattet.

Sollte der KR-Platz unbespielbar sein, wird die Buchung storniert, der Kunde darüber informiert und ein bereits bezahlter Buchungs-  betrag erstattet; es fallen keine Stornierungsgebühren an.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

 

 

Benutzungsvorschriften

Kunstrasenplatz TSV Hilders

 

  1. Der Kunstrasenplatz darf nur mit sauberen Fußballschuhen betreten werden. Schmutzige Fußballschuhe sind vorher zu reinigen.
     

  2. Das Betreten und Benutzen des Kunstrasenplatzes mit Stollenschuhen (Schraubstollen) oder Straßenschuhen ist nicht zulässig; erlaubt sind Nocken- bzw. Noppenschuhe.
     

  3. Das Aufwärmen von Spieler*innen auf der Rasenfläche ist nicht zulässig, wenn im Anschluss mit den gleichen Sportschuhen der Kunstrasenplatz betreten werden soll; die Schuhe sind dann zu reinigen oder zu wechseln. Außer dem Kunstrasenplatz sollten daher zum Aufwärmen die Flächen mit rotem Kunststoffbelag benutzt werden (Tartanbahn, Halbkreissegmente Nord-/Südkurve).
     

  4. Um eine Verschmutzung des Kunstrasens zu vermeiden ist es weiterhin untersagt, während eines Spiels oder Trainings Bälle vom umliegenden Gelände (Acker-, Wiesen- oder Rasenflächen) durch Spieler zurückzuholen. Dies darf erst nach Trainings- oder Spielende und ohne Rückkehr auf den Kunstrasenplatz erfolgen.
     

  5. Kugelstoßen, Hammer-, Diskus- und Speerwerfen sind nicht erlaubt. Trainingsutensilien wie z.B. spitze Trainingsstangen sind nicht gestattet (dürfen nicht in den Kunstrasen eingeführt werden).
     

  6. Auf Kunstrasenplatz, Tartanbahn und Halbkreissegmente Nord-/Südkurve besteht ein Kaugummi- und Essverbot. Speisen und Getränke dürfen nur hinter der Barriere deponiert und konsumiert werden.
    Ausnahme: Mineralwasser für Sportler*innen.
     

  7. Für Zuschauer ist das Betreten des Kunstrasens verboten, Aufenthalt nur außerhalb des Kunstrasenplatzes, in der Regel hinter der Barriere.
     

  8. Innerhalb des eingezäunten Areals ist das Rauchen nur hinter der Barriere erlaubt.
    Hunde haben keinen Zutritt!
     

  9. Fahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboards etc. sind innerhalb des eingezäunten Areals nicht gestattet, das Befahren des roten Kunststoffbelages (Tartanbahn, Halbkreissegmente Nord-/Südkurve) ist nicht erlaubt.
    Ausnahme: Laufräder für Kleinkinder bis 4 Jahre auf dem roten Kunststoffbelag, Rollstühle sind ebenfalls erlaubt.
     

  10. Der Trainer oder Teamverantwortliche ist verpflichtet, beim Verlassen des Areals alle Türen zum Kunstrasenplatz zu kontrollieren und abzuschließen.
     

  11. Den Anweisungen des Platzwartes sowie des TSV-Vorstandes ist Folge zu leisten.
     

Benutzung des Sportgeländes auf eigene Gefahr!
Für entstandene Schäden haftet der Verursacher; Eltern haften für ihre Kinder.
Verstöße gegen diese Vorschriften werden strafrechtlich verfolgt.

 

TSV 1919 Hilders e.V.
Der Vorstand